Versammlungsstättenverordnung: Aktuelle Änderungen
Die Landesregierung hat verschiedene Änderungen an der Versammlungsstättenverordnung vorgenommen. Diese orientieren sich an der Musterverordnung der Bauministerkonferenz der Länder. Mit der Novellierung wurden Erfahrungen in NRW und anderen Bundesländern berücksichtigt.
Für Dächer über Versammlungsstätten wurde die brandschutztechnische Anforderung auf feuerhemmend reduziert. Der erleichterte Nachweis für die Entrauchung von Räumen mit mehr als 400 m2 durch pauschale Bemessungswerte wurde auf 1000 m2 erweitert. In verschiedenen weiteren Bereichen sieht die geänderte Versammlungsstättenverordnung Erleichterungen vor.
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