Vorstand: Potenziale des Bestandes heben!

Einfach (um)bauen! - So lautete das Motto des diesjährigen „Tags der Architektur“, der in NRW mit 13 000 Besucher*innen und zahlreichen Medienberichten auf eine sehr umfangreiche und positive Resonanz gestoßen war. Der Vorstand der AKNW zog in seiner Sitzung am 2. Juli ein entsprechend positives Resümee. „Nicht nur die große Beteiligung unserer Mitglieder und die hohen Gästezahlen sind erfreulich“, unterstrich Kammerpräsident Ernst Uhing. „Auch die vielen Gespräche vor Ort über das Schwerpunktthema ‚Umbau und Sanierung‘ haben gezeigt, dass das nachhaltige Planen und Bauen auf großes Publikumsinteresse stößt.“ Der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nutzte den Impuls, um Forderungen der AKNW nach besseren Rahmenbedingungen für die Aufwertung von Bestandsbauwerken zu bekräftigen.

04. Juli 2024von Christof Rose

Notwendig ist nach Erfahrungen aus der Praxis vor allem eine „Oldtimerregelung“, die es erlauben würde, bei Modernisierungen des Altbestandes auf die baurechtlichen Anforderungen der Entstehungszeit des Objektes abzustellen. Werden bestehende bauliche Anlagen geändert, etwa in Form einer Aufstockung oder in ihrer Nutzung, dürften an die vorhandenen und neuen Bauteile keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie im Bestand vorhanden sind - z. B. bei der Schalldämmung, dem Wärmeschutz oder den Anforderungen an Barrierefreiheit, Besonnung oder Geschosshöhen. 

„Angesichts des großen Gebäudestands in Nordrhein-Westfalen und der Klimaschutzziele muss die Förderung der Bestandsentwicklung noch intensiver vorangetrieben werden“, zeigte sich der Vorstand der Architektenkammer NRW einig. 

Mehr Förderung für den Wohnungsbau in NRW

Entsprechend erfreut nahm der Vorstand der AKNW in diesem Zusammenhang die aktuelle Mitteilung des NRW-Bauministeriums (MHKBD) zur Kenntnis, dass das Land das mehrjährige Wohnraumförderprogramm um 1,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden bis 2027 aufgestockt hat. Für das laufende Jahr 2024 wird das Förderkontingent nach Mitteilung des MHKBD von bisher 1,7 Milliarden Euro um eine Milliarde Euro auf 2,7 Mrd. Euro erhöht. „Die offenbar hohe Nachfrage nach Fördermitteln und die Bereitstellung zusätzlicher Gelder über die NRW.Bank sind positive Signale in bauwirtschaftlich schweren Zeiten“, lobte der Kammervorstand.

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Parallel zur Ankurbelung des Wohnungsbaus ist eine weitere Herausforderung für die Branche, die EU-Ziele des Green Deals im Sektor der Gebäudesanierung in nationales Recht umzusetzen. Manfred Krick, Vorsitzender des AKNW-Ausschusses „Planen, Bauen, Technik“, berichtete dem Vorstand über die gemeinsame Erarbeitung einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“, die das Bundesumweltministerium in Kooperation mit Kammern und Verbänden gegenwärtig vorantreibe. „Wir wollen die bereits erarbeiteten Ansätze zum Gebäudetyp-e, zum Gebäuderessourcenpass und zur Öko- bzw. CO2-Bilanz in die Überlegungen in Berlin einspeisen“, so Manfred Krick. Der AKNW-Vorstand unterstrich ergänzend die Bedeutung von angemessenen, zeitabhängigen Regeln für die Erneuerung des Gebäudebestandes.

Register „Nachhaltigkeit“

Da für die Genehmigung von Fördermitteln im Bereich des klimagerechten Planens und Bauens seitens der Fördergeldgeber zunehmend entsprechende Testate von Fachleuten mit spezifischem, zertifiziertem Fachwissen verlangt werden, arbeiten die Länderarchitektenkammern gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer derzeit an der Etablierung eines „Registers Nachhaltigkeit“. Hier sollen sich künftig Kammermitglieder eintragen lassen können, die über ein besonderes Qualifikationsniveau im Bereich des nachhaltigen Planens und Bauens bei Gebäuden verfügen. „Wir verfolgen damit das Ziel, unsere Mitglieder auf diesem wachsenden Markt zu positionieren und zugleich dafür zu sorgen, dass qualifizierte Fachleute die notwendigen Nachweise erstellen“, betonte AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann gegenüber dem Kammervorstand. 

Mit der bundesweit einheitlichen Prüfung der Architektenkammern zur Erlangung des Leistungsnachweises „Nachhaltigkeitskoordination“ soll das notwendige Qualifikationsniveau der Kammermitglieder sichergestellt werden. Aufgrund des vorgesehenen Prüfungsregimes sind weitere Kenntnis- oder Erfahrungsnachweise nicht erforderlich.

Nachhaltigkeit in Kommunen

Nachhaltig zu planen und zu bauen, ist auch das Ziel der nordrhein-westfälischen Kommunen. Der Vorstand beschloss, dass die Architektenkammer NRW dazu gemeinsam mit dem Bauindustrieverband NRW und dem BFW NRW eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durchführen wird. Die Fachtagung „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaresilienz in Kommunen“ soll an ein ähnliches Format aus dem Vorjahr anknüpfen und am 30. September 2024 in Düsseldorf stattfinden.

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