Wohnungsbauförderung in NRW erzielt „besten Wert seit 20 Jahren“
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat am 2. Februar gemeinsam mit der NRW.BANK die Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung im Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. In 2025 wurden demnach rund 2,37 Milliarden Euro für 13.356 Wohnungen bewilligt – ein neuer Rekordwert in der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Insbesondere die Neuschaffung von Mietwohnraum konnte deutlich erweitert werden: Mit rund 1,8 Milliarden Euro wurden Bewilligungen für insgesamt 8.037 Wohneinheiten ausgesprochen (2024: 6.726 Wohneinheiten; + 20 %). „Das ist der beste Wert seit 20 Jahren“, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von MHKBD und NRW.Bank.
Das Ergebnis 2025 belege, dass die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen „die richtigen Anreize für den Bau neuer Mietwohnungen“ setze. „Wir fördern, was Wohnungen schafft – dieses Motto treibt uns voran, und davon profitieren vor allem Mieterinnen und Mieter“, sagte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach. In einer Phase steigender Baukosten, hoher Zinsen und wirtschaftlicher Unsicherheiten sende Nordrhein-Westfalen mit einer aktiven, gestaltenden Wohnungsbaupolitik starke Signale in den Markt: „Mit der öffentlichen Wohnraumförderung 2025 konnten wir ein historisches Rekordergebnis erzielen – ein echter Förder-Boom. Mit rund 2,4 Milliarden Euro Fördervolumen für 13.356 Wohnungen investiert Nordrhein-Westfalen so viel wie nie zuvor in die Schaffung und Sicherung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen.“
Claudia Hillenherms, Vorstandsmitglied der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK: „Attraktive Konditionen machen geförderte Wohnprojekte auch unter schwierigen Marktbedingungen wirtschaftlich tragfähig. Ergänzend dazu stoßen unsere eigenen Wohneigentumsprogramme auf eine hohe Nachfrage und ermöglichen den breiten Zugang zu Wohneigentum auch in herausfordernden Zeiten.“
Mehr neuer Wohnraum für Auszubildende und Studierende
Bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende wurden nach den Angaben des MHKBD NRW in 2025 rund 146 Millionen Euro für 1.374 Wohnplätze bewilligt. Bei der Neuschaffung ist mit 1.110 Wohnplätzen ein Anstieg der Förderung um rund 133 Prozent gegenüber 2024 zu verzeichnen. Die Anzahl von geförderten Modernisierungen von Wohnplätzen verringerte sich auf 264 (2024: 675 Wohnplätzen).
Modernisierungsoffensive bleibt im Jahr 2025 weiter auf Kurs
Auch im Jahr 2025 konnte die Förderung im Baustein „Modernisierung“ erfolgreich fortgesetzt werden. Mit bewilligten Fördermitteln in Höhe von rund 300 Millionen Euro werden in den nächsten Jahren 2.218 Mietwohnungen und Wohnplätze ertüchtigt oder modernisiert. Im Vergleich zu 2024 ist in diesem Baustein eine leichte Verringerung der geförderten Wohneinheiten von Minus 7,5 Prozent zu verzeichnen. Allerdings ist der Anteil an geförderten Mietwohnungen in der Modernisierung gestiegen (plus 10 Prozent oder zusätzliche 178 Wohneinheiten; insgesamt: 1902).
Eigentumsförderung
Im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums konnten in 2025 die bereitstehenden Mittel voll ausgeschöpft werden. Mit rund 222 Millionen Euro wurden 1.369 Wohneinheiten (inklusive Modernisierung) gefördert. Bedingt durch eine höhere Verausgabung der Mittel bei der Neuschaffung von Mietwohnungen ist im Vergleich zum Jahr 2024 der reine Anteil der Eigentumsförderung am Gesamtförderergebnis um 9 Prozent etwas zurückgegangen. Mit rund 64 Prozent fließt der Großteil der Fördermittel im Förderbaustein Eigentum in den Bestandserwerb. „Die Eigentumsförderung bleibt ein zentraler Baustein für ‚Zuhause-Bauer‘ und ‚Eigenheim-Träumer‘“, so Ministerin Scharrenbach. „Der Bestandserwerb und das dahinterstehende Prinzip ‚Jung kauft alt‘ trägt dazu bei, dass bestehender Wohnraum optimal genutzt und Leerstände vermieden werden. Auch das ist ein aktiver Beitrag der öffentlichen Wohnraumförderung zum Klimaschutz“, sagte die NRW-Bauministerin.
Auch bei Zinskonditionen setzt Nordrhein-Westfalen auf Stabilität
Die Zinskonditionen sollen für 2026 unverändert beibehalten werden, aber zur Mitte des Jahres aufgrund der dann vorliegenden Zinssituation auf Passgenauigkeit überprüft werden. Zugleich wird die landeseigene Förderbank ab 2027 wieder Verwaltungskostenbeiträge erheben. Damit schafft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen frühzeitig Klarheit über wesentliche Eckpunkte für die öffentliche Wohnraumförderung.
Preisgebundener Wohnungsbestand
Der Bestand an preisgebundenem Wohnraum lag 2024 bei rund 464.000 Wohneinheiten. Gegenüber 2023 ist der Bestand um rund 10.900 Einheiten zurückgegangen (relativ: Minus 2,3 Prozent). Insgesamt hat sich der Rückgang des preisgebundenen Mietwohnungsbestands in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren deutlich abgeschwächt. Während der Bestand zwischen 2005 und 2015 in jedem Jahr durchschnittlich um rund 3,8 Prozent abnahm, flachte sich der Rückgang danach ab und lag 2024 bei 2,1 Prozent.
„Bundesweit laufen weiterhin Bindungen aus. Es handelt sich dabei nicht um einen nordrhein-westfälischen Sonderfall. Entscheidend ist, dass aktive Landespolitik diesen Entwicklungen entgegentritt. Nordrhein-Westfalen begegnet dieser Entwicklung mit einem konsequenten Mix aus Neubau, Modernisierung sowie dem Erwerb und der Verlängerung von Belegungs- und Mietpreisbindungen. Entscheidend ist: Mit der nordrhein-westfälischen Wohnraumförderung bremsen wir den Trend aktiv – 94 Kommunen konnten 2024 gegenüber 2023 ihre Bestände aufbauen, in 34 weiteren Kommunen stabilisierte sich der Bestand. Es zeigt sich: Der Bauüberhang sinkt und die Baugenehmigungen steigen wieder. Die öffentliche Wohnraumförderung wirkt strukturell und nachhaltig“, so Ministerin Scharrenbach weiter.
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