Orientierungshilfen zur Vertragserstellung

An dieser Stelle bietet Ihnen die Architektenkammer NRW Orientierungshilfen an, die Ihnen bei der Erstellung von Verträgen behilflich sein können. Sie sind auf die HOAI in der ab 1.1.2021 geltenden Fassung, sowie auf das aktuelle Architektenvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zugeschnitten und decken Verträge und Vorplanungsverträge mit und ohne Zielfindungsphase ab. Dabei gibt es Varianten für alle Fachrichtungen.