Informationen für Absolvent*innen

Um Mitglied in der Architektenkammer NRW zu werden und damit den Titel "Architekt/in", "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" oder "Stadtplaner/in" führen zu können, müssen Absolventen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen sie nachweisen, dass sie Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von 112 Unterrichtsstunden wahrgenommen haben.

Die inhaltliche Ausrichtung der Weiterbildung unterscheidet sich leicht, je nach Fachrichtung. Die Akademie der Architektenkammer bietet mit über 200 Seminaren im Semester ein breitgefächertes Fort- und Weiterbildungs-Angebot. Speziell für Absolventen werden regelmäßig Seminare angeboten, in denen es um Inhalte geht, die nach Auffassung der Architektenkammer an den Hochschulen zu kurz kommen, in der Praxis jedoch unverzichtbar sind (Themen: Bauleitung, Bau- und Projektmanagement, Kostenplanung, Planungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht, Bestandsmanagement und Bauen im Bestand.)

Die genauen Anforderungen im Bereich Weiterbildung und die Voraussetzungen für den Eintrag in die Liste der Architektinnen und Architekten finden Sie auf unseren Seiten zum Thema "Mitglied werden"
 

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