Aufgabenfelder für Sachverständige

Sachverständige haben in ihren jeweiligen Bereichen auf zum Teil unterschiedlichen Wegen besonderen Sachverstand nachgewiesen. Als Angehörige der bei der Architektenkammer NRW geführten Listen können Sie von Auftraggeberinnen und Auftraggebern zu spezifischen Fragestellungen beauftragt werden und z. B. für Genehmigungsverfahren oder Förderanträge notwendige Nachweise ausstellen. Öffentlich bestellte und vereidiget Sachverständige genießen vor Gericht und gegenüber Behörden besonderes Vertrauen und werden z. B. in gutachterlichen Prozessen oder vor Gericht mit ihrer Einschätzung gehört.

Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz

Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) sind gefragt, wenn es darum geht, speziell für das Baugenehmigungsverfahren in NRW notwendige Nachweise zu erbringen. Dies können zum Beispiel schalltechnische Nachweise für Wohnhäuser sein. Aber auch Bauherren, die z. B. eine fachliche Bewertung zur Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen hinsichtlich Energieeinsparung oder Wärmeschutz benötigen, können staatlich anerkannte Sachverständige für Schall -und Wärmeschutz beauftragen. Ihre Nachweise müssen nicht mehr geprüft werden. Für eine staatliche Anerkennung müssen Bewerberinnen und Bewerber ein umfassendes Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Sachverständige für die Prüfung des baulichen Brandschutzes

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des baulichen Brandschutzes nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) werden speziell im Baugenehmigungsverfahren in NRW tätig. Sie sind Experten für die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz, die sich aus dem nordrhein-westfälischen Bauordnungsrecht ergeben. So erstellen sie bautechnische Nachweise im Baugenehmigungsverfahren, die nicht mehr geprüft werden müssen wie auch Brandschutzkonzepte im Bereich des Sonderbaus. Für eine staatliche Anerkennung müssen Bewerberinnen und Bewerber ein Prüfverfahren durchlaufen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden als Gutachter beauftragt oder mit ihrer Expertise z. B. in gerichtlichen Verfahren gehört. Sie übernehmen Beratungen, Prüftätigkeiten und Überwachungen sowie schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Aufgaben. Die Aufgabenfelder variieren im Detail je nach Sachgebiet. So kann es um die Bewertung von Grundstücken oder Immobilien ebenso gehen, wie um die Einschätzung von Bauschäden oder um die um die Themen Umweltverträglichkeit oder Ermittlung von Mieten für Grundstücke und Gebäude. Für eine öffentliche Bestellung müssen Bewerberinnen und Bewerber ein sogenanntes Überprüfungsverfahren durchlaufen.

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Sachverständige/r werden

Downloads

Sachverständigenordnung der Architektenkammer NRW (PDF) Verfahrensordnung z. Anerkennung staatl. anerk. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz (PDF) Prüfungsordnung z. Anerkennung staatl. anerk. Sachverständiger f. d. Prüfung d. Brandschutzes (PDF)