Materialien für Sachverständige

Sachverständige beraten bei Bauleistungen, führen baubegleitende Qualitätskontrollen, Beweissicherungen und Objektabnahmen durch und erstellen Gutachten für gerichtliche und außergerichtliche Anliegen. Sie beurteilen auf Basis ihres vertieften Wissens komplexe Sachverhalte ihres Fachgebiets. Die Architektenkammer NRW hat zusammen mit der Ingenieurkammer Bau NRW verschiedene Vordrucke und Materialien entwickelt, die Sachverständige, aber auch Architektinnen und Architekten in der täglichen Berufspraxis unterstützen können.

Dazu gehört eine aktuelle tabellarische Aufstellung über die Erfordernisse der Beteilung von Sachverständigen in Planungs- und Bauprozessen. Sie enthält eine Übersicht zum Umgang mit bautechnischen Nachweisen und zeigt, in welchen Fällen staatlich anerkannte Sachverständige , Prüfingenieure, qualifizierte Tragwerksplaner oder andere berechtigten Personen (§ 54 Abs. 4) bei Vorhaben nach der Landesbauordnung NRW einzuschalten sind.

Zudem bieten die Kammern für ihre Sachverständigen Formularrohlinge an, die für unterschiedliche Bescheinigungen gemäß Bauordnung und Bauprüfverordnung des Landes ausgestellt werden müssen.

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Übersicht zum Umgang mit bautechnischen Nachweisen / Einschaltung (PDF)