Landesbauordnung weiter optimieren!

Der Entwurf zu einer Novellierung der Landesbauordnung, den NRW-Bauminister Dr. Michael Vesper heute in Düsseldorf vorgestellt hat, kann nach Ansicht der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen noch verbessert werden...

02. März 1999

Der Entwurf zu einer Novellierung der Landesbauordnung, den NRW-Bauminister Dr. Michael Vesper heute in Düsseldorf vorgestellt hat, kann nach Ansicht der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen noch verbessert werden.

"Wir begrüßen das Bemühen, die Bauordnung zu modernisieren und baurechtliche Verfahren zu vereinfachen", so Hermannjosef Beu, der Präsident der Architektenkammer. Die Vorschläge des Ministeriums zielten in die richtige Richtung. Dennoch gebe es einige Punkte in der Vorlage, die optimiert werden könnten. "Nur dann kann das Bauministerium den Anspruch erheben, wirklich eine 'Bauordnung 2000' auf den Weg gebracht zu haben."

1. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen begrüßt die Absicht des Ministeriums, die Funktion des Bauleiters wieder in der Landesbauordnung festzuschreiben. Damit wird der Argumentation der Architektenkammer gefolgt, die den Bauleiter im Interesse des Bauherren und der öffentlichen Sicherheit für unverzichtbar hält. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass der Bauleiter über eine ausreichende Qualifikation verfügt. Der Nachweis dieser Qualifikation sollte sich nach Meinung der Architektenkammer an den gleichen Voraussetzungen orientieren, die von der Landesbauordnung für das Einreichen von Bauvorlagen gefordert werden.

2. Die Architektenkammer unterstützt Minister Vesper in dem Vorhaben, die Bauvorlageberechtigung auch zukünftig nur an qualifizierte Entwurfsverfasser zu vergeben. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass den nordrhein-westfälischen Innenarchitekten die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung weiterhin vorenthalten werden soll. Im Vergleich zu den Bauingenieuren, welchen dieses Recht eingeräumt wird, ist die Ausbildung der Innenarchitekten qualitativ gleichwertig und zudem näher am Architekturstudium. Eine unterschiedliche Behandlung der Innenarchitekten zu den bislang Bauvorlageberechtigten kann deshalb nicht hingenommen werden und ist verfassungsrechtlich fragwürdig.

3. Der Gestaltungsbeirat, der in einigen nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden bereits mit großem Erfolg arbeitet, sollte in der Landesbauordnung verankert werden. Ein solches Gremium kann die Kommunen bei der Stadtplanung und bei der Entwicklung wichtiger Bauvorhaben mit großer Kompetenz beraten. Die nordrhein-westfälischen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind dazu bereit, ihr Fachwissen ehrenamtlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in kommunale Planungsstrukturen einzubringen.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird sich dafür einsetzen, dass diese wichtigen Aspekte in der parlamentarischen Beratung der Novelle der Landesbauordnung berücksichtigt werden. - Im Interesse der nordrhein-westfälischen Bauherren, und damit im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes.

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