Kammern starten Sonderaktion: Energieberatung durch Architekten und Ingenieure

Neue Energieeinsparverordnung: Optimieren Sie Ihr Haus jetzt!

Am 1. Februar tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Damit stellt sich für Bauherren und Besitzer von Eigenheimen und Immobilien die Frage: Genügt mein Haus den strengen Anforderungen der neuen Verordnung? In vielen Fällen tut es das nicht. Mindestens zwei Millionen Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen bundesweit erneuert oder ausgetauscht werden. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau NRW haben deshalb heute (18.01.02) im Rahmen der Verbrauchermesse DEUBAU in Essen mit Unterstützung des NRW-Städtebauministeriums eine Sonderaktion gestartet: Ein Jahr lang bieten Architekten und Ingenieure kompetente Energieberatungen zu einem Festpreis von 100 Euro an.

18. Januar 2002

Untersuchungen haben ergeben, dass in der Bundesrepublik bis zu zwei Drittel der eingesetzten Heiz-Energie eingespart werden könnte. Voraussetzung: Ein energetischer Gebäude-Check und eine entsprechende Sanierung der Gebäude. "Es kann aus ökonomischen und ökologischen Gründen nicht länger hingenommen werden, dass in unseren Häusern wertvolle und teure Energie sinnlos verheizt wird", erklärte Hartmut Miksch, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, anlässlich der Präsentation der Sonderaktion in Essen. "Viele Gebäude, die wahre Energieschleudern sind, könnten auf wirtschaftliche Art und Weise energetisch verbessert werden", ergänzte der Präsident der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, Peter Dübbert.

Die neue Energieeinsparverordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft tritt, zielt in diese Richtung. Das Niveau des Niedrigenergiehauses wird zum allgemeinen Standard erklärt, und es werden rechtsverbindlich Anforderungen an den Gebäudebestand gestellt: Ungedämmte Rohrleitungen müssen wärmegedämmt werden, Geschossdecken in bestimmten Fällen überarbeitet, Heizungssysteme erneuert werden.

Wo Schwachstellen eines Hauses liegen, was getan werden muss und was sinnvollerweise (etwa im Zuge einer sowieso anstehenden Renovierung) getan werden sollte, erläutern Fachleute im Rahmen des Programms "Energieberatung durch Architekten und Ingenieure" der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau NRW. Zu einem Festpreis von 100 Euro analysieren erfahrene Architekten und Ingenieure das Gebäude und unterbreiten Vorschläge für energiesparende Maßnahmen, die langfristig auch den Geldbeutel des Hausbesitzers entlasten.

Typische Häuser aus den 50er- und 60er Jahren verbrauchen im Schnitt über 25 l Heizöl oder über 25 m3 Erdgas im Jahr, um einen einzigen Quadratmeter Wohnfläche zu beheizen. Durch eine energetische Sanierung des Gebäudes kann dieser enorme Energieverbrauch um mehr als die Hälfte reduziert werden. Ein Beispiel: Ein Bauherr saniert ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1962. Bei einer Wohnfläche von 140 Quadratmetern und einem durchschnittlichen Energiepreis von 35 Cent pro Liter Heizöl können die Energiekosten im Jahr von 1.225 Euro auf unter 500 Euro gesenkt werden.

Energiesenkende Maßnahmen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn ohnehin eine Sanierung des Hauses, ein Umbau, Anbau oder eine Fassadenerneuerung geplant sind. Typische Maßnahmen sind eine zusätzliche Dämmung der Fassade, von Kellerdecke und Dachstuhl, Austausch der Fenster sowie Erneuerung des Heiz- und Warmwassersystems. Die beratenden Architekten und Ingenieure berücksichtigen dabei auch die Belange des Nachbarschafts- und gegebenenfalls Denkmalschutzes sowie wirtschaftliche Aspekte. Langfristig sinnvolle Ergebnisse lassen sich nur dann erzielen, wenn das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird. Die Beratung durch den Architekten oder Ingenieur umfasst deshalb nicht nur technische, sondern auch ökologische und ökonomische Aspekte der angestrebten Energiesparmaßnahme sowie Fragen der Gestaltung.

Ob sich die Kosten für eine solche Maßnahme rechnen, muss im Einzelfall geprüft werden. Sicher ist, dass eine energetische Sanierung den Wert der Immobilie erhöht und das subjektive Wohlbefinden der Hausbewohner steigert. Der Bund und das Land NRW bieten spezielle Förderprogramme an, die Bauherren bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser unterstützen. So hat das Land NRW mit dem Modernisierungsprogramm ein Fördersystem eingerichtet, von dem besonders Bauherren mit kleinem Portemonnaie profitieren oder Eigentümer, die gewillt sind, Sozialbindungen einzugehen. Für Bauherren, die keine Sozialbindungen eingehen möchten, steht das KfW-Programm des Bundes zur Verfügung.

Nordrhein-Westfalens Städtebauminister Dr. Michael Vesper begrüßt die Sonderaktion der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau: "Mit ihrer Kompetenz für Planung und Ausführung von Gebäuden stoßen die Kammern ein weiteres Tor der Energieberatung auf und stärken dadurch das Energiebewusstsein bei Bauherren und Gebäudeeigentümern."

Weitere Informationen und Listen mit Ansprechpartnern in NRW gibt's kostenlos bei:Architektenkammer Nordrhein-Westfalen   
Inselstr. 27
40479 Düsseldorf
Tel. (0211) 49 67 19
Fax (0211) 491 14 75
eMail: energie@aknw.de
Internet: www.aknw.de
Ingenieurkammer-Bau NRW
Alfredstr. 61
45130 Essen
Tel: (0201) 43 50 5-0
Tel: (0201) 43 50 5-55
eMail: energieberater@ikbaunrw.de
Internet: www.ikbaunrw.de

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