Resolution des Architektenparlaments

Resolution des Architektenparlaments: „Honorarordnung erhalten, aber reformieren!“

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) muss erhalten, aber dringend reformiert werden! - Diesen eindringlichen Appell hat die Vertreterversammlung der Architekten-kammer Nordrhein-Westfalen in ihrer Sitzung am vergangenen Wochenende (27.09.03) in Gel-senkirchen an die Bundesregierung gesandt. „Die HOAI sichert Transparenz in einem für Bauherren schwer einzuschätzenden Markt und dient damit dem Schutz der Verbraucher“, erklärte Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, unter dem Beifall der 189 Delegierten des NRW-Architektenparlaments.

29. September 2003

Das höchste Beschlussgremium der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wandte sich in seiner Jahres-Sitzung in Gelsenkirchen einstimmig gegen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministers, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abzuschaffen. Die HOAI sei im Interesse der Bauherren unverzichtbar, da sie als bundesweit einheitliche Honorarregelung und verbindliches Preisrecht dafür sorge, dass die Arbeit der Architekten und Ingenieure einem Qualitätswettstreit, nicht aber einem Preisdumping unterliege. "Die HOAI stellt sicher, dass die Qualität der Architektenleistungen und nicht der Preis über eine Auftragsvergabe entscheidet", so Kammerpräsident Miksch. Auch die öffentliche Bauverwaltung sei auf ein gesetzliches Honorarsystem angewiesen, um ein transparentes Vergabewesen zu gewährleisten. "Die HOAI schafft die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Architekten und Bauherren", so die Vertreterversammlung der Architektenkammer in ihrer einstimmig verabschiedeten Resolution. Das Architektenparlament forderte auch die Landesregierung NRW dazu auf, sich im Bundesrat und im Kreis der Wirtschaftsminister der Bundesländer dafür einzusetzen, dass die HOAI als bindendes Preisrecht erhalten bleibt.

Eine Abschaffung der bewährten Honorarordnung würde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Architekten deutlich verschlechtern und die Existenz von 10.000 Architekturbüros in Nordrhein-Westfalen gefährden. 40.000 Arbeitsplätze und 3.500 Ausbildungsstellen stünden auf dem Spiel. Das Architektenparlament forderte die Bundesregierung deshalb nachdrücklich dazu auf, den verbindlichen Status der HOAI zu erhalten und die Honorarordnung auf Grundlage des Gutachtens "Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure" zu reformieren. Das Gutachten war vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragt worden und hatte eine Empfehlung zu einer tiefgreifenden Reform, aber zum Erhalt der Honorarordnung ausgesprochen.

"Die nordrhein-westfälischen Architekten sind bereit, diesen Reformprozess konstruktiv mitzugestalten", betonte AKNW-Präsident Hartmut Miksch unter dem Beifall der Delegierten.

Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird alle fünf Jahre von den 29.000 Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern in NRW in Urwahl gewählt. Mit seinen 189 Delegierten bildet das auch als "Architektenparlament" bezeichnete Gremium das höchste Beschlussorgan der Architektenschaft in Nordrhein-Westfalen.

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