Im gemeinsamen Ausschuss kooperieren die Architektenkammer und die Ingenieurkammer-Bau des Landes NRW eng miteinander. Diese Kooperation ist im Baukammerngesetz gesetzlich geregelt. Demnach sollen beide Einrichtungen in allen vergleichbaren Aufgabenbereichen zusammenarbeiten, wenn gleichgerichtete Interessen der jeweiligen Mitgliedschaft bestehen oder das öffentliche Interesse dies erfordert. Die Zusammenarbeit erfolgt über einen Austausch der Kammern in einem sogenannten "Gemeinsamen Ausschuss".
In den folgenden Bereichen stimmen sich die AKNW und die IK-BAu NRW ab:
Dem Gemeinsamen Ausschuss gehören die Präsidentinnen oder Präsidenten der beiden Kammern und vier weiteren Vertreterinnen oder Vertretern jeder Kammer an. Die Vertreter werden von den Kammervorständen bestimmt.
Dem Gemeinsamen Ausschuss gehören gegenwärtig folgende Mitglieder an:
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen