Gemeinsamer Ausschuss

Im gemeinsamen Ausschuss kooperieren die Architektenkammer und die Ingenieurkammer-Bau des Landes NRW eng miteinander. Diese Kooperation ist im Baukammerngesetz gesetzlich geregelt. Demnach sollen beide Einrichtungen in allen vergleichbaren Aufgabenbereichen zusammenarbeiten, wenn gleichgerichtete Interessen der jeweiligen Mitgliedschaft bestehen oder das öffentliche Interesse dies erfordert. Die Zusammenarbeit erfolgt über einen Austausch der Kammern in einem sogenannten "Gemeinsamen Ausschuss".

In den folgenden Bereichen stimmen sich die AKNW und die IK-BAu NRW ab:

  • Fort- und Weiterbildung,
  • Schlichtungswesen,
  • Schiedswesen,
  • Mitwirkung an der Regelung des Wettbewerbswesens,
  • Förderung des Sachverständigenwesens,
  • Förderung des innovativen, kostensparenden und ökologischen Bauens und
  • Aufbau und Fortführung von Bauinformationsdiensten.

Dem Gemeinsamen Ausschuss gehören die Präsidentinnen oder Präsidenten der beiden Kammern und vier weiteren Vertreterinnen oder Vertretern jeder Kammer an. Die Vertreter werden von den Kammervorständen bestimmt.

Ausschussmitglieder

Dem Gemeinsamen Ausschuss gehören gegenwärtig folgende Mitglieder an:

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

  • Dipl.-Ing. Ernst Uhing, Präsident
  • Dipl.-Ing. Susanne Crayen, Vizepräsidentin
  • Dipl.-Ing. Klaus Brüggenolte, Vizepräsident
  • Dipl.-Ing. Katja Domschky, Vizepräsidentin
  • Dipl.-Ing. Georg Wintgen, Mitglied des Vorstands

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

  • Dr. -Ing. Heinrich Bökamp
  • Dr.-Ing. Andreas Rose
  • Dipl.-Ing. Michael Püthe 
  • Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner
  • Dipl.-Ing. Axel Springsfeld