AKNW-Stellungnahme zum Mieterschutz
Die SPD-Landtagsfraktion hat Mitte Februar 2024 den Antrag „Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen Mieterschutz“ (Drucksache 18/8126) in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags eingebracht. In dem Antrag stellt die SPD-Fraktion u.a. fest, dass der Mieterschutz in NRW unzureichend sei und es deshalb einer Neufassung der Mieterschutzverordnung bedürfe. Dazu solle die Landesregierung umgehend eine realitätsbezogene Mieterschutzverordnung erarbeiten.
Der Ausschuss Bauen, Wohnen und Digitalisierung im NRW-Landtag führt zu dem Antrag der SPD-Fraktion aktuell ein Anhörungsverfahren durch, an welchem sich die AKNW beteiligt.
In ihrer Stellungnahme plädiert die Architektenkammer NRW grundsätzlich u.a. für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mieterschutz und Investitionssicherheit in den Wohnungsbau. Aus wohnungs- und insbesondere sozialpolitischer Perspektive erscheint der mit einer Mieterschutzverordnung einhergehende Eingriff in den Mietwohnungsmarkt grundsätzlich weiterhin notwendig und nachvollziehbar. Die AKNW stellt aber auch fest, dass unabhängig von temporärer-punktuellen lenkenden oder intervenierenden staatlichen Eingriffen in den Wohnungsmarkt der schnellstmögliche Bau von ausreichendem und insbesondere bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten in Nordrhein-Westfalen oberste Priorität einer erfolgreichen Wohnungspolitik bleibt.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen und raschen Veränderungen auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt erscheint der AKNW grundsätzlich eine vorzeitige Überarbeitung der Mieterschutzverordnung zielführend. Die AKNW steht dem Verordnungsgeber in einem potenziellen Überarbeitungsprozess mit ihrem Know-how zur Verfügung.
Die mündliche Anhörung zu dem Antrag ist für den 6. Juni 2024 geplant.
Download: Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
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