Wachstumschancengesetz kann nachhaltige Impulse für mehr Wohnungsbau setzen
Nach langwierigen Abstimmungen haben Bund und Länder das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die darin enthaltene Abschreibung für Abnutzung (AfA) von Wohngebäuden in Höhe von 5 Prozent stellt eine konkrete steuerliche Entlastung für die private Wohnungswirtschaft dar.
Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau bis 2029 geben einen dringend benötigten Impuls für den (privaten) Wohnungsbau. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften profitieren zwar leider nicht von den neuen Vorgaben, dennoch setzen die neuen Regelungen wichtige Impulse für mehr Investitionen im Wohnungsmarkt.
„Wir hoffen, dass das neue Wachstumspaket nachhaltige Impulse für mehr Wohnungsbau setzen kann“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Damit das Wachstumschancengesetz mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, müssen weitere Maßnahmen hinzukommen, um die Zinsen und die allgemeine Verteuerung beim Bauen zu kompensieren. Unter der schlechten Baukonjunktur leiden auch die Architekturbüros, wie das aktuelle ifo Geschäftsklima unter Architekturbüros bestätigt. Dieses stürzte im Jahr 2023 ab, seit März zeichnet sich jedoch endlich eine erste Trendwende ab.“
Ursprünglich waren 50 steuerpolitische Maßnahmen vorgesehen. Statt einer milliardenschweren Unterstützung für alle Branchen, die ursprünglich auch eine Prämie für Klimaschutzinvestitionen vorsah, verabschiedete der Bundesrat ein deutlich kleineres Paket. Kernelemente sind Abschreibungen und Steuererleichterungen und die Förderung von Forschung. Beides kann einem Mehr an Sanierung und Neubau auf dem Wohnungsmarkt nutzen, wenngleich der bezahlbare Wohnungsbau durch die Kostensteigerungen im Bauwesen weiterhin eine große Herausforderung darstellt.
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