BU: Erste Vorstandssitzung per Videokonferenz mit insgesamt 22 Teilnehmern: Kammerpräsident Ernst Uhing im Besprechungsraum Vorstand im Haus der Architekten in Düsseldorf, die Vorstandsmitglieder schalteten sich dezentral aus ganz NRW zu. „Experiment geglückt“, lautete das Fazit. – Foto: M. Lehrmann/Architektenkammer NRW

AKNW-Vorstandssitzung: Unterstützung für Mitglieder zu Corona

Die Corona-Pandemie und der Umgang mit den Folgen standen im Mittelpunkt der Sitzung des Vorstands der Architektenkammer NRW am 31. März. Erstmals fand eine Vorstandssitzung als Videokonferenz statt. Präsident Ernst Uhing stellte dem Vorstand die umfangreichen Maßnahmen vor, welche die AKNW für ihre Mitglieder auf der Homepage und in der direkten Beratung seit Beginn der Krise bereitstellt. Er verwies auf kontinuierliche politische Gespräche, die parallel stattfänden: „Ich habe mich auch mit Briefen an den Ministerpräsidenten und unsere Bauministerin gewandt, um für das bisherige Krisenmanagement zu danken und um die besonderen Anliegen der Architektenschaft in dieser Krise darzustellen“, erklärte der Kammerpräsident.

16. April 2020von Christof Rose

Die Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat seit Beginn der SARS-CoV-2-Epidemie viele berufspraktische Informationen zusammengetragen und nützliche Hinweise entwickelt, die auf der Kammerhomepage kontinuierlich fortgeschrieben werden. „Wir sind für unsere Mitglieder da, im Haus der Architekten und dezentral aus Home-Offices. Und wir werden das bleiben“, unterstrich der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer, Markus Lehrmann.

Ernst Uhing betonte gegenüber dem Vorstand, dass die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sich von Anfang an verantwortungsvoll verhalten habe. Dazu gehörte, dass u. a. die Seminare der Akademie sowie alle für das Frühjahr geplanten Veranstaltungen abgesagt wurden.
„Das ist uns nicht leichtgefallen, und es hat auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen“, räumte Uhing ein. „Aber an erster Stelle stehen der Mensch und die Verantwortung dieser Kammer für die Gesellschaft.“ Die Geschäftsstelle sei selbstverständlich geöffnet, führe die laufenden Geschäfte fort und konzentriere sich vor allem darauf, die allgemeine und persönliche Beratung der Mitglieder fortzuführen und multimodal weiterzuentwickeln. Dazu zähle auch die neue Hotline, die eigens für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu allen Fragen rund um die Corona-Pandemie Ende März eingerichtet wurde.

Änderungen zur BauO NRW
Der Umgang mit der Corona-Krise macht auch vielfältige Änderungen im NRW-Landesrecht erforderlich. AKNW-Geschäftsführer Dr. Florian Hartmann berichtete über das neue nordrhein-westfälische „Gesetz zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie“, das - so es vom Landtag beschlossen werde - auch unmittelbare Auswirkungen für die Planungsbranche haben werde. Das NRW-Bauministerium würde damit ermächtigt, zeitlich befristet ein Verfahren für die elektronische Abwicklung der nach der Landesbauordnung durchzuführenden Verwaltungsverfahren, also insbesondere von Baugenehmigungsverfahren, zu regeln. Es soll in einem elektronischen Antragsverfahren auf Schriftformerfordernisse verzichtet sowie von Fristen abgewichen werden können. Präsident Ernst Uhing begrüßte den Vorschlag und machte deutlich, dass die AKNW davon ausgehe, dass die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens zu einer Verkürzung von Genehmigungsfristen führen müsse.

Nachweis zur Fortbildungspflicht
Zu den berufspraktischen Fragen, die sich infolge der Corona-Krise ergeben, gehört die Erfüllung der Fortbildungspflicht für alle Mitglieder der AKNW. Der Vorstand beschloss, die entsprechenden Nachweispflichten zu verlängern, da es für Mitglieder in der aktuellen Situation nur sehr schwer möglich ist, ihre Fortbildung wahrzunehmen. „Wir alle dürfen aber nicht vergessen: Es handelt sich um Vorgaben des Gesetzgebers, die zum Wesenskern unseres Berufes und Titelschutzes gehören“, erinnerte Kammerpräsident Uhing. Der Nachweis der Fortbildung für das Jahr 2019 soll nun bis spätestens Ende 2020, für das laufende Jahr spätestens zum 30.06.2021 erfolgen. Auch für Sachverständige wurden die entsprechenden Fristen verlängert.

BIM-Cluster NRW gegründet
Der „BIM-Cluster NRW e.V.“, zu dessen Gründung sich die AKNW, die Ingenieurkammer-Bau NRW, die nordrhein-westfälische Bauwirtschaft und weitere Akteure der Branche im Februar am Rande der Fachmesse digital-Bau in Köln vereinbart hatten, ist am 12. März offiziell ins Leben gerufen worden. Den Vorsitz übernahm die Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes NRW, Prof. Beate Wiemann; als stellvertretender Vorsitzender wurde AKNW-Vorstandsmitglied und BAK-Vizepräsident Martin Müller gewählt. Zum Geschäftsführer des neuen Vereins wurde Niklas Möhring, Leiter Politik und Kommunikation des Bauindustrieverbandes NRW, bestellt.
Der Kammervorstand begrüßte die Vereinsgründung und bekräftigte das Ziel, weitere Unterstützer für das Ziel zu gewinnen, BIM in Nordrhein-Westfalen möglichst brancheneinheitlich voranzubringen.

Schnellere Bauleitplanung
Das NRW-Bau- und Kommunalministerium arbeitet derzeit mit der „Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung“ daran, Städte und Gemeinden besser in die Lage zu versetzen, eine schnellere Bauleitplanung erreichen zu können. Prof. Rolf-Egon Westerheide berichtete dem Vorstand, dass der geplante Auftaktkongress zu der Initiative zwar abgesagt, aber zeitnah als Videokonferenz online durchgeführt werden soll. Er habe die Kernaussagen der AKNW zu dem geplanten Vergabeverfahren in einem aufgezeichneten Videostatement abgegeben. Darin habe er deutlich gemacht, dass schnellere Bauleitplanung wünschenswert sei, dass dabei aber die Belange kleiner und mittlerer Büros berücksichtigt werden müssten. „Eine künftig zentralisierte Vergabe bauleitplanerischer Leistungen darf nicht dazu führen, dass der Preis möglicherweise stärker als die zu erwartende Qualität gewichtet wird“, unterstrich Prof. Westerheide. Der Vorstand bekräftigte, dass die Kammer entschieden an der weiteren Entwicklung dieses Themas mitwirken wolle.

Novelle „Einzelhandelserlass“
Ein weiteres aktuelles Thema, zu dem der Ausschuss „Stadtplanung“ der AKNW eine Vorlage erarbeitet hatte, betraf die anstehende Novellierung des Einzelhandelserlasses NRW. Prof. Rolf-Egon Westerheide erläuterte dem Vorstand den Entwurf des Erlasses, der mit rund 100 Seiten doppelt so umfangreich ausfalle wie der gültige Erlass. Vor dem aktuellen Hintergrund des zunehmenden Online-Handels und der Corona-Krise komme der Novellierung des Einzelhandelserlasses eine besondere Bedeutung zu.
Die AKNW regt in ihrer Stellungnahme an, den Erlass generell kürzer zu fassen und stärker an der Praxis auszurichten. „Insgesamt empfehlen wir, dass wieder eine stärkere vertikale Nutzungsmischung ermöglicht wird – zur Erhaltung lebendiger Zentren, aber auch aus baukultureller Sicht“, erläuterte Prof. Westerheide. Die Zukunft des (stationären) Handels liegt nach Auffassung der AKNW nicht zuletzt in Multi-Channel-Ansätzen, dem Zusammenspiel zwischen Offline- und Online-Handel, aber auch in einem veränderten Angebotsmix von Handel, Gastronomie und Freizeitmöglichkeiten.

Zukunft des „Kopplungsverbots“
Im Zuge der Novellierung der HOAI nach dem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes wird in der Branche bundesweit wieder über das „Kopplungsverbot“ diskutiert. Der Vorstand der Architektenkammer NRW zeigte sich einig in der Einschätzung, dass sich diese Regelung historisch überholt habe und abgeschafft werden sollte. Bisher verbietet das Kopplungsverbot, dass der Erwerber eines Grundstücks dazu verpflichtet werden kann, bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerks auf seinem Grundstück die Leistungen eines bestimmten Architekten oder Ingenieurs in Anspruch zu nehmen.

Unterstützung der BAK
Die Architektenkammer NRW ist auch weiterhin dazu bereit, die Arbeit und das Informationsangebot der Bundesarchitektenkammer durch aktive inhaltliche und personelle Hilfe umfassend zu unterstützen. „Als größte Länderarchitektenkammer fühlen wir uns in der Pflicht, im Sinne der Gemeinschaft und zur Unterstützung gerade der kleinen Kammern mehr zu tun, als wir nach dem föderalen Schlüssel müssten“, bekräftigte AKNW-Präsident Ernst Uhing. Der Vorstand dankte der Geschäftsstelle für die intensive inhaltliche Zuarbeit, die mit dazu geführt habe, dass auf der Website der BAK ein bundesweit umfassender und verlässlicher Überblick über Hilfen zum Umgang mit der Corona-Krise bereitgestellt werden könne. „In Zeiten der Prüfung zeigt sich, dass die Zusammenarbeit von Länderkammern und unserer Bundesarchitektenkammer sehr gut funktioniert“, resümierte Präsident Ernst Uhing.

BAK-Architektenbefragung 2020
Für ihre berufspolitische Arbeit benötigen die deutschen Architektenkammer regelmäßig aktualisierte Strukturdaten zur Mitgliedschaft. Klaus Klein, der Vorsitzende des Ausschusses „Belange der Tätigkeitsarten“, erläuterte dem Vorstand den Fragebogen zur anstehenden Befragungswelle, die von der Bundesarchitektenkammer als online-Befragung durchgeführt wird. Die Befragung richtet sich sowohl an freischaffend tätige als auch an angestellte Architektinnen und Architekten aller vier Fachrichtungen.
Der Vorstand rief alle Kammermitglieder dazu auf, sich an der „BAK-Architektenbefragung 2020“ zu beteiligen. „Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, mit verlässlichen und aktuellen Zahlen zur beruflichen Situation unserer Mitglieder in politische Gespräche gehen und Themen unserer Mitglieder diskutieren zu können.“
 

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