Baukammerngesetz wird novelliert

Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich am 19. Mai in 1. Lesung mit dem „Gesetz über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen“ (Baukammerngesetz NRW). Die Novelle war von der Landesregierung vorgelegt worden. Das Baukammerngesetz NRW ist nicht weniger als das „Grundgesetz“ für den Berufsstand der rund 32.000 nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Es bildet die Grundlage für das System der berufsständischen Selbstverwaltung des Berufsstandes.

19. Mai 2021von Damir Stipić

Der nun in das parlamentarische Verfahren eingebrachte Entwurf ist das Ergebnis eines fast zehn Jahre andauernden Novellierungsprozesses, welchen die Architektenkammer NRW in den letzten Jahren interessenspolitisch intensiv begleitet hat. Der Entwurf enthält zahlreiche Anregungen und Forderungen des Berufsstandes für ein modernes und zukunftsfähiges Baukammerngesetz:

So setzt der Novellierungsentwurf nicht nur die Berufsanerkennungsrichtlinie um; er berücksichtigt auch den langjährigen Wunsch des Berufsstandes nach einer Anpassung des Berufsbildes. Vorgesehen sind – auf Wunsch der AKNW- die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer „Junior-Mitgliedschaft“ sowie die Möglichkeit der Einführung eines Registers besonderer Qualifikationen.

Es ist davon auszugehen, dass die weitere parlamentarische Befassung erst nach der Sommerpause erfolgen und das novellierte Baukammerngesetz NRW im Verlauf der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten wird.

Weitere Details lesen Sie hier in einem Gastbeitrag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, Ina Scharrenbach.

 

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