Baukultur-Bus soll durch NRW rollen

Zu seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl der Kammergremien durch die XII. Vertreterversammlung traf sich der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 13. April in einer Videokonferenz.

15. April 2021von Christof Rose

Präsident Ernst Uhing begrüßte insbesondere die neuen Vorstandsmitglieder Manfred Krick, Severine Nicolaus, Stephanie Schleffler, Friedhelm Terfrüchte sowie Georg Wintgen – und gratulierte Vorstandsmitglied Katja Domschky zu ihrer Wahl zur Vizepräsidentin der AKNW. Der Vorstand beschloss, die Leitthemen der berufspolitischen Arbeit des 15-köpfigen Gremiums für die kommenden Jahre in einer Klausurtagung Ende Juni festzulegen.

Baukulturbus NRW

Zu den Kernaufgaben der AKNW gehört der Einsatz für die Baukultur im Lande. Mit Freude nahm der Vorstand deshalb ein neues Vorhaben der Landesinitiative Baukultur NRW zur Kenntnis, einen „Baukultur-Bus“ auf die Straße zu schicken, mit dessen Präsenz unterschiedlichste baukulturelle Projekte unterstützt werden sollen. Die Landesinitiative kommt damit dem Wunsch vieler Baukultur-Akteur*innen nach, lokale und regionale Baukulturprojekte in Nordrhein-Westfalen besser sichtbar zu machen und breiter zu kommunizieren. „Die Baukultur-Bustouren können ein gutes Instrument werden, um temporäre öffentliche Plattformen zu schaffen und so den Austausch mit der Bevölkerung zu intensivieren“, urteilte Präsident Ernst Uhing. Erste Baukultur-Bustouren sind für die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehen.

Kleine Bauvorlage Handwerk

„Alle Jahre wieder“ komme dieses Thema auf die politische Agenda, stellte Präsident Ernst Uhing fest. Aktuell werde die Forderung nach einer „Kleinen Bauvorlage“ im Umfeld der Novellierung der Landesbauordnung erneut von interessierter Seite betrieben mit dem Ziel, dass für die Gebäudeklassen 1 bis 3 auch Meister und Meisterinnen des Maurer-, des Betonbauerhandwerks und des Zimmererhandwerks bauvorlageberechtigt sein sollen. Ernst Uhing berichtete dem Vorstand, dass er intensive Gespräche mit Kammern, Verbänden und den baupolitischen Sprechern der Parteien führe. „Wir haben seit Jahrzehnten dafür gekämpft, dass das Bauvorlagerecht in den kompetenten Händen der Architektinnen und Architekten liegt“, unterstrich Uhing. Das Bauvorlagerecht setze die Einhaltung eines Dreiklangs aus geprüften Berufspflichten, bestehend aus Fortbildung, Versicherungspflicht und Zuverlässigkeit voraus. Wer sich nicht dran halte, muss sich vor Gericht verantworten und gefährde den verliehenen Titel Architekt bzw. Architektin. Dieser anspruchsvolle Maßstab diene dem Schutz der Verbraucher*innen sowie dem Wohl der Allgemeinheit. Wer diesen Qualitätsanspruch in Frage stelle, handele wettbewerbsverzerrend und ordnungspolitisch inkohärent. Eine Haltung, die der Vorstand der AKNW noch einmal mit Nachdruck bekräftigte.

Neues Lobbyregistergesetz

Müssen sich Architektenkammern künftig in ein Lobbyregister beim Bund eintragen? Wie Dr. Florian Hartmann, Geschäftsführer und Justiziar der AKNW, dem Vorstand erläuterte, seien die Länderarchitektenkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht von dem neuen „Lobbyregistergesetz“ betroffen, welches der Bundestag Ende März verabschiedet hatte, da sie öffentliche Aufträge wahrnehmen. Ob die Bundesarchitektenkammer, die in der Rechtsform eines Vereins aktiv ist, ebenfalls ausgenommen bleibt, wird gegenwärtig noch geklärt. „Die BAK, das sind 16 Länderarchitektenkammern. Insofern wäre eine Ausnahme auch ein wichtiges Signal in Richtung aller politischen Akteure“, betonte AKNW-Präsident Ernst Uhing.

Verbändeanhörung zum Denkmalschutzgesetz

Den zweiten Entwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW sieht der Vorstand der AKNW im Grundsatz positiv. Insbesondere aus der Perspektive der Landschaftsarchitektur sei es „ein Meilenstein, dass Gartendenkmäler nun Baudenkmälern gleichgestellt werden“, hob Friedhelm Terfrüchte hervor, der die Fachrichtung im Vorstand vertritt. Auch die Einführung eines Landesdenkmalrates – eine langjährige Forderung der AKNW – und der künftig gesetzlich verankerte Landesdenkmalpreis trafen auf die einhellige Zustimmung des Vorstands. Kritisiert wurde die vorgesehene Herabstufung der Beteiligung der Fachämter für Baudenkmalpflege (Landeskonservatoren) vom „Benehmen“ zur „Anhörung“ sowie der Wegfall ihres „Antragsrechts“.

Durchbruch für di.BAStAI

Die Arbeiten an einer digitalen bundesweiten Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI) kommen zügig voran. Unterdessen wurde die entsprechende Vereinbarung von allen Länderarchitektenkammern und zahlreichen Ingenieurkammern gegengezeichnet – insgesamt 29 deutsche Baukammern sind nun eingebunden. „Wir agieren hier mit der ganzen Breite unseres Berufsstandes, das ist ein großer Erfolg“, führte Vorstandsmitglied Martin Müller aus, der zugleich Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer ist. Die berufspolitische Bedeutung des Projektes liege darin, dass damit das Prinzip des Architektenstempels ins digitale Zeitalter übertragen werde.

Einsatz für Chancengleichheit

Die Architektenkammer NRW wird ihren Arbeitskreis „Chancengleichheit“ auch in der neuen Periode der XII. Vertreterversammlung fortführen. Der Vorstand unterstrich die Bedeutung der kontinuierlichen Arbeit an dem Thema auf Landes- und Bundesebene sowie im Architects‘ Council of Europe. Chancengleichheit solle dabei in einem umfassenden Sinne verstanden werden.

 

 

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