Neue Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung

Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzzahlen und der Ausbreitung der sog. Delta-Variante des Coronavirus haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 10. August 2021 neue Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung sowie zur Förderung der Impfbereitschaft gefasst.

11. August 2021von Dr. Sven Kerkhoff

Der Beschlusstext im Wortlaut ist hier (ab Seite 3 des Dokuments) verfügbar.

Zu den Eckpunkten des Beschlusses zählen:

  • Die – noch vom Bundestag zu beschließende – Feststellung einer epidemischen Notlage soll über den 11. September 2021 hinaus verlängert werden.
  • Bei einem Inzidenzwert von über 35 im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ist die Teilnahme an Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.), der Besuch der Innengastronomie, der Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die Inanspruchnahme von Beherbergungsangeboten und von körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseur) sowie die Nutzung von Indoor-Sportangeboten nur Personen gestattet, die nachweislich geimpft, getestet oder genesen (sog. 3-G) sind.
  • Das Angebot kostenloser Bürgertestungen wird zum 11. Oktober 2021 eingestellt; Ausnahmen gelten für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und für Personengruppen, für die keine Impfempfehlung besteht (Schwangere, Kinder und Jugendliche).
  • Die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigten regelmäßig kostenfrei die Möglichkeit zum Selbsttest zu geben, bleibt hingegen bestehen. Ebenso die Pflicht zur Erstellung betrieblicher Hygienekonzepte.
  • Für Großveranstaltungen, Feiern u.ä. werden die Länder zusätzliche Regelungen erlassen.
  • Die allgemeinen Basisregeln (Abstand, Hygiene, Maskenpflicht, Lüften) bleiben bestehen, ebenso die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel.

Die Umsetzung dieser Eckpunkte auf Landesebene durch Anpassung der CoronaSchVO NRW bleibt wie gewohnt abzuwarten. Die jeweils aktuelle Fassung der Verordnung finden Sie hier.

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