Neue Coronaschutzverordnung ab dem 10. Juni 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat mit Wirkung vom 10.06.2021 Änderung an der Coronaschutzverordnung vorgenommen.
Die neue Coronaschutzverordnung sieht keine signifikanten Änderungen für den Berufsstand vor.
Die mit der Coronaschutzverordnung vom 26. Mai 2021 festgelegten Rahmenbedingungen für eine schrittweise Normalisierung aller Lebensbereiche bleiben unverändert. Die Öffnungsschritte hängen weiterhin von bestimmten Inzidenzstufen ab.
Die aktuellen Regeln sind abrufbar unter:
https://www.land.nrw/nl/node/23375
Die Coronaschutzverordnung tritt in der jetzigen Fassung mit Ablauf des 24. Juni 2021 außer Kraft.
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