Neue Coronaschutzverordnung sieht Lockerungen vor

Das zuständige Ministerium hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Sie tritt am 15. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 4. Juni 2021 außer Kraft.

14. Mai 2021von Dr. Volker Steves

Angesichts der sinkenden Inzidenzen und des steigenden Impftempos sieht die Verordnung zahlreiche Lockerungen der bisherigen Beschränkungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz mit einem Wert unter 100 vor. Bei einem Wert unter 50 werden die Lockerungen noch ausgeweitet. Solange der Wert noch über 100 liegt, greifen weiterhin die Regeln der Bundesnotbremse.

Die Verordnung ist hier abrufbar.

 

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