NRW bringt Zusatzförderung in Höhe von 100 Millionen Euro auf den Weg

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen hat per Runderlass die Richtlinie über die Gewährung eines Ergänzungszuschusses im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Krise veröffentlicht.   

15. Mai 2023von Damir Stipić

Ziel des Ergänzungszuschusses, für den 100 Millionen Euro bereitgestellt worden sind, ist es, die gestiegenen Baukosten mit einem Zuschuss für Hausbauer und Investoren auszugleichen. Damit unterstützt die NRW-Landesregierung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung gezielt Bauwillige bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben, die sie aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Monaten zurückgestellt haben. Der besondere Fokus liegt darauf, krisenbedingt entstandene Mehrkosten abzufedern.

Der Ergänzungszuschuss kann insbesondere für Bauvorhaben beantragt werden, für die eine Bewilligung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Förderjahr 2022 oder 2023 erfolgt ist und deren Fertigstellung aufgrund von nachweislich krisenbedingten Mehrkosten gefährdet ist. Der entsprechende Zuschuss kann bis zu 80 Prozent betragen, wenn krisenbedingte Mehrkosten nachgewiesen werden können.

Grundsätzlich kann der Ergänzungszuschuss auch für Auszubildenden- und Studierendenwohnheime gewährt werden.

Bereitgestellt werden die Mittel aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“.

Runderlass vom 9. Mai (PDF)

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