Planungssicherstellungsgesetz soll verlängert werden

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. Februar 2021, über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur „Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes“ ab. Dem Entwurf zufolge sollen die befristeten Regelungen verlängert werden.

24. Februar 2021von Herbert Lintz

Mit dem aktuellen Planungssicherstellungsgesetz will der Gesetzgeber die Öffentlichkeitsbeteiligung während der Corona-Pandemie sicherstellen. Es wurden formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein müssten. Die AKNW hatte seinerzeit angemerkt, dass über solche Verfahren zwar online-affine Teile der Bevölkerung für Beteiligungsformate gewonnen werden können, hatte aber auch angeregt, diejenigen Bevölkerungsgruppen stärker zu berücksichtigen, die weiterhin oder noch nicht über Onlinezugänge verfügen.

Da die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie auch nach dem 31. März 2021 fortwirken, soll das Planungssicherstellungsgesetz nun bis Ende nächsten Jahres verlängert werden.

 

Teilen via