Positionen zur Novellierung der Landesbauordnung

Welche Änderungen bringt die Novellierung der Landesbauordnung, die am 1. Januar in Kraft treten wird? Mit dieser Frage befasste sich der Vorstand der Architektenkammer NRW in seiner Sitzung am 5. Dezember in Düsseldorf.

08. Dezember 2023von Christof Rose

„Die neue Bauordnung ist durchaus Ausdruck von Innovationsbereitschaft für wichtige Aufgabenfelder des Bauens - etwa zur weiteren Digitalisierung, für mehr Ökologie, für schnellere Verfahren“, so die Einschätzung des Kammervorstands. Die BauO NRW könne damit einen Beitrag zur Dämpfung der Baukosten leisten. Allerdings blieben auch kritische Punkte.

So wäre die Einführung einer Ökobilanz für jedes Bauvorhaben ein Beitrag zur Vereinfachung und vor allem zu mehr Technologieoffenheit gewesen. Der Irrweg der letzten Jahrzehnte, ausschließlich auf Effizienz zu setzen, wäre damit endlich aufgehoben worden. Und: Das Low-Carbon-Footprint-Haus wird in wenigen Jahren zum Pflichtstandard. Für diese Gebäude wird die Planung jetzt eingeleitet. „Insofern steigt die Verantwortung der Bauvorlageberechtigten weiter an“, erklärte Kammerpräsident Ernst Uhing. „Deshalb müssen die hohe fachliche Kompetenz der Planenden weiterentwickelt werden und vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.“
Zur Information ihrer Mitglieder haben die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW gemeinsam eine Synopse zur Novellierung der Landesbauordnung erarbeitet. Das umfassende Dokument ist noch in der finalen Abstimmung und soll als digitales Produkt veröffentlich werden, in dem man vom Inhaltsverzeichnis unmittelbar in die entsprechenden Paragrafen springen kann. Die Synopse wird zeitnah auf der Homepage der AKNW abrufbar sein. Die Akademie der Architektenkammer entwickelt zudem ein umfassendes Qualifizierungsangebot.

Einen Überblick über die für Architekt*innen wichtigsten Änderungen der BauO NRW finden Sie hier.

KI und Architektur

Wie ändern sich Arbeitsabläufe, Aufgabenfelder und letztlich das Berufsbild unter dem durchdringenden Einfluss von KI auf unsere Gesellschaft? Unter dieser Fragestellung hat der Ausschuss „Beruf, Innovation, Digitalisierung“ Positionen zum „Berufsbild der Architektenschaft im Zeitalter Künstlicher Intelligenz (KI)“ entwickelt. Der Vorstand diskutierte die grundlegenden Thesen und hieß die Erstfassung des Papieres gut.
Ziel ist die Formulierung einer Position und Haltung, die für die weitere Befassung mit der Thematik „KI“ als Grundlage dienen kann. „KI kann bisher nur ein Hilfsmittel sein“, betonte Matthias Pfeifer als Vorsitzender des Ausschusses „Beruf, Innovation, Digitalisierung“. „Die Entscheidung muss schlussendlich der zuständige Systemführer treffen, und das sind wir als Berufsstand.“

Ein Problem werde seiner Einschätzung nach die Bildgewalt sein, die KI im grafischen Entwurf schon heute aufweise und die eine große Überzeugungskraft entfalten könne. „Hier werden wir mit unserer fachlichen Kompetenz, die auf Umsetzung, Baubarkeit und Finanzierbarkeit ausgerichtet ist, die Federführung sicherstellen müssen.“
Die Evolution KI-gestützter Instrumente habe bislang erst einen Zwischenstand erreicht. „Die Super-KI wird bald kommen. Dann könnte aus dem Hilfsinstrument ein Entscheider werden“, so die Einschätzung von AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann. Darin bestehe die berufspolitische Brisanz dieser Entwicklung.

Der Vorstand vereinbarte, die Diskussion in den Kammergremien intensiv weiterzuführen und auch die nächste Klausurtagung zum Themenfeld KI durchzuführen.

Am Dienstag, den 12.12.23, befasst sich zudem die „Regionalkonferenz Digitalisierung“ der AKNW mit der Bundesarchitektenkammer intensiv mit den Auswirkungen von KI auf den Berufsstand. Anmeldung zu der Online-Konferenz hier.

Engagement der AKNW im BIM-Cluster NRW

Der BIM Cluster NRW e. V. hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2020 zur Aufgabe gemacht, das Thema Building Information Modeling (BIM) auf regionaler Ebene zu diskutieren, voranzubringen und zu standardisieren. Geborene Mitglieder im BIM-Cluster NRW sind die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, der Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. und buildingSMART Deutschland e.V.
Für die turnusgemäße Wahl zum Vorsitz des BIM Clusters bat der AKNW-Vorstand das (neue) Vorstandsmitglied Matthias Pfeifer um eine Kandidatur für die anstehende dreijährige Amtszeit. Zugleich übernimmt die AKNW die Funktion der Geschäftsstelle des BIM-Clusters NRW.

di.BAStAI etabliert sich

Die „digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“ (www.di-bastai.de) steht seit Ende 2022 für Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung. Die Behörden erhalten damit die Möglichkeit, eine webbasierte Abfrage von Kammermitgliedschaften unter www.kammersuche.de zur vereinfachten Prüfung der Bauvorlageberechtigung und weiterer Nachweis- und Prüfberechtigungen durchzuführen. Für diese Abfragemöglichkeit haben sich zwischenzeitlich rund 800 Nutzerinnen und Nutzer registriert. „Damit verankern wir die Titelabfrage in allen deutschen Baubehörden“, zeigte sich AKNW-Präsident Ernst Uhing zufrieden. Dies sei ein wichtiger, stetiger Kommunikationsfaktor für die Architektenschaft.

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