Stellungnahmen der AKNW zum Wohnungsbau
In diesem Bereich finden Sie eine chronologische Übersicht aller seit 2018 erschienenen Stellungnahmen der AKNW mit Bezug zum Thema Wohnungsbau.
Neustart in der Wohnungspolitik (12.11.21)
Die SPD-Landtagsfraktion hat Ende Juni 2021 den Antrag „Ein Neustart in der Wohnungspolitik: NRW braucht gutes und bezahlbares Wohnen für alle Menschen!“ (Drucksache 17/14279) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. In dem Antrag heißt es u.a., dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum dramatisch wachse und es einer verstärkten Förderung der Neugründungen von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften bedürfe. Der Antrag fordert die NRW-Landesregierung auf, Offensiven mit den Bezeichnungen „Starker und bezahlbarer Wohnungsbau NRW“, „Mieterschutzland NRW“, „Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik“ und „Gut und sicher Leben Zuhause“ zu starten.
Der federführende Ausschuss Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen führt derzeit ein Anhörungsverfahren durch, zu welchem die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen ist. In ihrer Stellungnahme fordert die Architektenkammer NRW u.a. eine „Wohnungspolitik aus einem Guss“, die nachhaltig, konsistent und insbesondere ideologiefrei den Herausforderungen auf den NRW-Wohnungsmarkt begegnet. Überdies bedarf es nach Auffassung der AKNW einer deutlichen Stärkung und Schärfung des NRW-Wohnraumförderprogramms, einer Lösung der Grundstücks- und Bodenfrage sowie eines stärkeren Rückgriffs auf das Erbbaurecht.
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Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Wohnraumförderung der Landesregierung (12.08.20)
Die Wohnraumförderung steht Anfang September auf der Tagesordnung des nordrhein-westfälischen Landtags. Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Wohnraumförderung der Landesregierung – Gestern noch am Abgrund, heute schon einen Schritt weiter? Der Niedergang des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen muss aufgehalten werden!“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht. In dem Antrag wird die NRW-Landesregierung u. a. aufgefordert, die Förderung des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus prioritär voran zu treiben und eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, die sozialen Wohnungsbau betreiben soll.
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„Wohnraumförderung der Landesregierung – Gestern noch am Abgrund, heute schon einen Schritt weiter? Der Niedergang des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen muss aufgehalten werden!“ - 12.08.2020 (PDF)
Antrag der SPD-Fraktion „Schluss mit der verfehlten Wohnraumförderpolitik der CDU/FDP-Landesregierung: Nordrhein-Westfalen braucht endlich eine zeitgemäße Soziale Wohnraumförderung!" (31.10.19)
Am 8. November 2019 fand im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des NRW-Landtags eine mündliche Anhörung statt, zu der die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen war. Grundlage der Expertenanhörung bildete der Antrag „Schluss mit der verfehlten Wohnraumförderpolitik der CDU/FDP-Landesregierung: Nordrhein-Westfalen braucht endlich eine zeitgemäße Soziale Wohnraumförderung!“ (Drucksache 17/5627) der SPD-Landtagsfraktion. Darin spricht sich die SPD-Fraktion u.a. für eine Aufgabe der „Fehlorientierung in der Eigentumsförderung“ sowie ein Abschaffung der „nicht mehr zeitgemäße Systematik der Gebietskulissen“ aus.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme hat sich die Architektenkammer NRW u.a. für eine regionale Ausgestaltung der Eigentumsförderung sowie für ein Überdenken des derzeitigen Systems der Gebietskulissen ausgesprochen.
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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Aktivierende Stadtentwicklung jetzt! Wohnungs- und Flächenmangel bekämpfen – Aufstockung und intelligente Nachverdichtung unterstützen" (31.10.19)
Anfang April 2019 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im NRW-Landtag den Antrag „Aktivierende Stadtentwicklung jetzt! Wohnungs- und Flächenmangel bekämpfen - Aufstockung und intelligente Nachverdichtung unterstützen: Die Landesregierung muss umgehend zu einem Städtebau-Gipfel einladen!“ (Drucksache 17/5617) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Zu dem dazugehörigen Anhörungsverfahren war die Architektenkammer NRW als Sachverständige eingeladen.
In ihrem Antrag spricht sich die Fraktion der Grünen u.a. für eine effizientere Nutzung von Gebäuden und Flächen des Einzelhandels, zum Beispiel durch Gebäudeaufstockungen und Nachverdichtungsmaßnahmen.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme spricht sich die Architektenkammer NRW u. a. dafür aus, alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, die ausreichende Versorgung sämtlicher Bevölkerungsschichten mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zum Ziel haben. Darüber hinaus begrüßt die AKNW den im Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen geforderten Städtebau-Gipfel.
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Antrag der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion „Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln!“ (01.04.19)
Die Fraktionen der CDU und der FDP haben Anfang Januar dieses Jahres den Antrag „Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln! (Drucksache 17/4799) in den NRW-Landtag eingebracht. Darin sprechen sich die beiden Regierungsfraktionen u.a. für eine verstärkte Aktivierung von landeseigenen Grundstücken für das studentische Wohnen, die Überprüfung der Fördergrundsätze der öffentlichen Wohnraumförderung sowie für eine Überprüfung der finanziellen Ausstattung der Studierendenwerke im Zusammenhang mit der Erhaltung, Sanierung und Modernisierung von studentischen Wohngebäuden aus.
Die Architektenkammer NRW wurde als Sachverständige in das dazugehörige Anhörungsverfahren eingebunden. In ihrer schriftlichen Stellungnahme unterstützt die AKWN das Förderangebot aus der sozialen Wohnraumförderung, spricht sich aber auch für ein eigenständiges Angebot des Fachministeriums aus.
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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (03.07.18)
Am 12. Juni 2018 hat Landeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes gebilligt. Kurzfristig konnte die AKNW Stellung beziehen. Der AKNW ist es bewusst, dass zur Deckung der Versorgungslücke auch stationäre Angebote ausgebaut werden müssen. Gleichwohl wäre aus Sicht der AKNW wünschenswert, den weiteren Ausbau vollstationärer Einrichtungen möglichst zu vermeiden und vermehrt zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten zu kommen.
Nach dem bisherigen WTG sollen Wohnangebote in räumlicher Anbindung an Wohnsiedlungen errichtet werden und den Nutzern eine Teilhabe am Leben in der örtlichen Gemeinschaft möglich sein. Die AKNW sieht in diesen Vorgaben einen hinreichenden Maßstab, Angebote auch für den ländlichen Raum zu entwickeln. Die AKNW äußert daher gegen die vorgesehene Streichung dieser Vorgabe erhebliche Bedenken. Es könnte dazu kommen, dass Einrichtungen in völlig isolierter Lage entstehen, was nicht zum Wohle der Nutzerinnen und Nutzer sein kann.
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Stellungnahme der AKNW zur zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes - 3.7.2018 (PDF)
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in NRW weiter ausbauen“ (04.04.18)
Der Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die AKNW als Sachverständige zu einer Anhörung am 11. April 2018 eingeladen. In einem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung u.a. auf, den Grundsatz ambulant vor stationär nicht anzutasten und weiterhin einen umfassenden Ausbau von Alternativen für ein selbstbestimmtes Wohnen mit intensiver Pflege und Unterstützung zu befördern.
In ihrer Stellungnahme geht die AKWN auf die Wahlmöglichkeiten zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen ein und kommentiert die bestehenden Beratungsangebote. Für den Ausbau von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen stellt der Bestand eine besondere Herausforderung dar.
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Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Keine Kürzungen bei der Sozialen Wohnraumförderung" (08.03.18)
Die SPD-Landtagsfraktion hat Ende letzten Jahres einen Antrag zur sozialen Wohnraumförderung in NRW (Drucksache 17/1438) in den Landtag eingebracht. Darin kritisiert die SPD-Fraktion u.a. die Absichten der NRW-Landesregierung, das jährliche Fördervolumen um 300 Mio. Euro zu kürzen sowie die beabsichtige Mittelverschiebung zu Gunsten der Eigentumsförderung.
Die Architektenkammer NRW wurde als Sachverständige in das Anhörungsverfahren eingebunden und hat sich mit einer schriftlichen Stellungnahme beteiligt, in welcher sie sich u.a. kritisch zum Ergebnis der Aktualisierung der Gebietskulissen äußert. Die mündliche Anhörung zum Antrag findet am 16. März 2018 im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen statt.
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