
Erstinformation energieeffizientes Bauen, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Wettbewerbs- und Vergabewesen
Wettbewerbe in Raumplanung, Städtebau und Bauwesen stellen die beste Möglichkeit dar, für ein Projekt die optimale Lösung und einen geeigneten Auftragnehmer zu finden. Nirgendwo sonst in der Wirtschaft bringen potenzielle Auftragnehmer derart umfangreiche Leistungen, ohne die Gewissheit, für diese vergütet zu werden.
Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner nehmen gerne an Wettbewerben teil, weil sie vor allem für junge Planerinnen und Planer eine Chance auf einen ersten großen Auftrag darstellen. Für etablierte Büros ist die Teilnahme eine Möglichkeit, öffentlich die eigene Leistungsfähigkeit zu präsentieren. Für diesen Einsatz darf eine Gegenleistung erwartet werden.
Wettbewerbsverfahren sollen nach fairen Spielregeln ablaufen. Spielregeln, die die berechtigten Interessen beider Seiten - des Auslobers und der Teilnehmer - so bündeln, dass der Wettbewerb von allen Beteiligten auch im Nachhinein als Erfolg gewertet werden kann.
Die "Richtlinie für Planungswettbewerbe" (RPW 2013) wurde vom Bundeministerium (BMVBS) für alle Planungswettbewerbe des Bundesbaus eingeführt. Sie ist für alle Planungswettbewerbe verbindliche Grundlage und wurde mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer abgestimmt. Sie gewährleistet, dass Architektenwettbewerbe gerecht und transparent durchgeführt werden.
In NRW wurde die RPW 2013 mit Runderlass des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und des Finanzministeriums NRW am 5. Juni 2014 für Wettbewerbe des Landes verbindlich eingeführt. Die Architektenkammer NRW tritt für die Einhaltung der RPW bei allen Planungswettbewerben ein.
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) - Fassung v. 31.01.2013 (PDF)
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