CoronaschutzVO gilt weiter

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Geltungsdauer der Coronaschutzverordnung zunächst noch einmal um zwei Wochen bis zum 8. Juli 2021 verlängert.

25. Juni 2021von Dr. Sven Kerkhoff

Damit bleiben auch die zuletzt vorgenommenen Öffnungsschritte in Kraft, siehe AKNW-Meldung vom 18.06.2021.

Anpassungen der Verordnung wurden nur in wenigen Detailbereichen vorgenommen. Der aktuelle Verordnungstext kann hier abgerufen werden.

Hinsichtlich der Berufsausübung insbesondere im Bereich der Planer- und Bauberufe bleibt es im Wesentlichen bei dem bekannten Verweis in § 2 Abs. 2 CoronaSchVO auf die bundesweit geltenden Regelungen des Arbeitsschutzrechts (siehe „Corona und Arbeitswelt“).

 

Teilen via