CoronaschutzVO gilt weiter
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Geltungsdauer der Coronaschutzverordnung zunächst noch einmal um zwei Wochen bis zum 8. Juli 2021 verlängert.
Damit bleiben auch die zuletzt vorgenommenen Öffnungsschritte in Kraft, siehe AKNW-Meldung vom 18.06.2021.
Anpassungen der Verordnung wurden nur in wenigen Detailbereichen vorgenommen. Der aktuelle Verordnungstext kann hier abgerufen werden.
Hinsichtlich der Berufsausübung insbesondere im Bereich der Planer- und Bauberufe bleibt es im Wesentlichen bei dem bekannten Verweis in § 2 Abs. 2 CoronaSchVO auf die bundesweit geltenden Regelungen des Arbeitsschutzrechts (siehe „Corona und Arbeitswelt“).
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