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Mitteilung für die Mitglieder der Architektenkammer NRW: - Pre-Notification -
13.11.2019 |
Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge 2020 in Höhe von EUR 306,50 bei freischaffenden, EUR 225,50 bei angestellt oder beamtet tätigen und EUR 155,50 bei nicht beruflich tätigen Mitgliedern (gem. § 5 der Beitragsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) erfolgt unter Verwendung unserer...