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Überwachungspflicht: Bauwerk muss gegen Witterung gesichert sein
21.12.2020 |
Ja, Sie haften Ihrem Bauherrn auf Ersatz des eingetretenen Feuchtigkeitsschadens, weil Sie im Rahmen Ihrer Bauüberwachungsleistungen gegen die Pflicht verstoßen haben, das Gebäude gegen das Eindringen von Oberflächenwasser durch die Seitentüre zu schützen (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 01.08.2007,...