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Rechtstipp: Vorsicht bei bloß mündlicher Beauftragung durch eine Gemeinde
18.06.2020 |
Ja, denn gemäß § 64 I der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (=GO NRW) bedürfen Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden sollen, grundsätzlich der Schriftform. Bei dieser Vorschrift handelt es sich nicht um eine bloße Formvorschrift, sondern um eine materielle...