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Nachweis der Fortbildungspflicht in der Corona-Krise
02.04.2020 |
Fortbildungspflicht für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Mitglieder haben nunmehr die Möglichkeit, den Nachweis der Fortbildung für das Jahr 2019, der gem. § 7 Abs. 2 FuWO auf Antrag bis zum 30.06.2020 gewährt werden kann, bis zum 31.12.2020 zu führen. Der...